Da Harry Potter religiöse Gefühle verletze, waren Eltern zweiter Schüler am Chemnitzer Johannes-Kepler-Gymnasium für die Verbannung dieses überaus teuflichen Werkes. An Harry Potters stelle rannte nun das Rennschwein Rudi Rüssel in den Unterricht…
*vogelzeig*
Die Harry-Potter-Bücher werden wegen der Kapitel zu Zauberei, Hexerei und Magie von konservativ-christlichen Kreisen abgelehnt, sagte der Sektenbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen, Harald Lamprecht.
Kritisiert wurden die Harry-Potter-Bücher häufig von christlich-fundamentalistischen Gruppen, die darin eine Verharmlosung und Verbreitung von Okkultismus sehen; dieser Vorwurf wurde von Joanne K. Rowling jedoch als unsinnig zurückgewiesen.
Ursächlich dafür mögen wohl auch literarische Wortspiele mit christlich-lateinischer Anspielung sein, wie beispielsweise einer der drei unverzeihlichen Flüche, der Cruciatus-Fluch (lat. cruciatus, Folter, Qual, Marter, Kreuzigung). Dabei wird in den Augen der Kritiker auf die Kreuzigung angespielt (Der aufmerksame Leser der englischen Fassungen merkt schnell, dass die Autorin besonders bei Namensgebungen ein Faible für Wortspiele hat: Ein anderes Beispiel hierfür ist „Diagon Alley“, die englische Bezeichnung der Winkelgasse. Zusammengezogen und bereinigt erhält man das Wort „diagonally“, das im Deutschen mit „diagonal“ übersetzt wird).
Weiterhin stehen die Romane auch wegen ihrer für Kinder- und Jugendliteratur außergewöhnlich drastischen Gewaltdarstellungen in der Kritik. Unter anderem wird kritisiert, dass Harry Potter schon als Elfjähriger in kriegsähnliche Geschehnisse involviert ist und einzelne Kämpfe auf Leben und Tod in die ganz normale Schulunterrichts-Punktewertung eingehen. Auch bei vielen anderen Gelegenheiten gehören Lebensgefahr und Grausamkeiten zum ganz normalen Schulalltag der Kinder – ein aus Sicht der Kritiker nicht ganz unproblematisches Vorbild. Die Verfilmungen fallen durch nicht wenige, allein schon optisch höchst absonderliche und besonders bei kleineren Kindern Angst und Schrecken hervorrufende, Phantasiewesen auf. Dem entsprechend besitzen die ersten beiden Filme eine Freigabe ab 6 Jahren (Empfehlung der FSK gemäß §7 JÖSchG), während der dritte und vierte Film erst für Zwölfjährige freigegeben sind.
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